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Einigung in Arzthaftungssache gegen St. Marienhospital Vechta vor dem OLG Oldenburg
03. Mai. 2018
von Rechtsanwalt Harald Weymann

Einigung in Arzthaftungssache gegen St. Marienhospital Vechta vor dem OLG Oldenburg

Unter meiner Mitwirkung haben sich die Parteien am 11. April 2018 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg doch noch auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von 1.500,00 € geeinigt. Grund für das Verfahren war die verzögerte Operation einer akuten Blinddarmentzündung. Die dringend erforderliche Operation im St. Marienhospital Vechta erfolgte erst mit 12-stündiger Verspätung. Während der zermürbenden und unendlich scheinenden Wartezeit wurde der Mandant auf der Station zudem nicht behandelt; er erhielt keine Schmerztherapie. Der Vorsitzende des OLG Senats sprach sogar vom " Vergessenen Patienten!"

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