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Bankrecht

Das Wichtigste in Kürze

Widerruf von Baufinanzierungsverträgen

  • Etwa 80 Prozent aller zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. So lautete das Ergebnis der juristischen Fallprüfungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Das sog. "ewige Widerrufsrecht" - also das unbefristete Recht, seinen Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen - ist allerdings durch die am 21. März 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie erheblich beschnitten worden. Für Immobiliendarlehen, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, ist demnach am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht erloschen. Doch gibt es auch weiterhin Verträge, die widerrufen werden können:
  • Bei Verträgen, die seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht in jedem Fall auf maximal 1 Jahr und 14 Tage begrenzt.
  • Für Verträge ab dem 11. Juni 2010 bis zum 21. März 2016 dürfte auch weiterhin das ewige Widerrufsrecht gelten (was allerdings im Einzelfall umfassend zu prüfen sein wird).
  • Mit diesem „Widerrufs-Joker“ können Immobilienbesitzer ihr Darlehen vorzeitig beenden und damit die Zinslast senken - ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
  • Eine schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung können Sie eventuell zurückfordern.
  • Die Bundesregierung plant jedoch, das ewige Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 und 2010 auslaufen zu lassen - vermutlich schon Mitte 2016. Wer den Widerrufs-Joker noch nutzen will, sollte sich also nicht mehr viel Zeit lassen.

So gehen Sie vor:

  • Finden Sie heraus, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Lassen Sie den Vertrag durch mich prüfen!
  • In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof zahlreiche Verbraucher freundliche Urteile gegen Banken gefällt. Unter anderem wurden Banken zu Schadensersatz wegen Falschberatung oder zur Rückzahlung unzulässiger Gebühren verurteilt. Allein die Forderungen der Verbraucher wegen zu Unrecht gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren gehen in die Milliarden!
  • Sollte Ihre Bank auch Sie falsch beraten oder unzulässige Gebühren in Rechnung gestellt haben, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit mir auf! Ich werde Ihren Fall auf ein Fehlverhalten der Bank überprüfen!

Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH):

1. BGH kippt Darlehensgebühr für Bausparverträge

Im November 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die beim Abschluss eines Bausparvertrages erhobene Darlehensgebühr unzulässig ist und daher zurückgefordert werden kann. Etwas anderes gilt für die sog. Abschlussgebühr, die weiterhin zulässig ist. Bitte überprüfen Sie Ihren Vertrag auf eine unzulässige Darlehensgebühr und nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

2. BGH setzt Kündigungswelle von Bausparverträgen keinen Riegel vor!

Zum Leidwesen tausender Bausparer hat der BGH der Kündigungswelle hochverzinster Bausparverträge durch Bausparkassen nicht Einhalt geboten. Am 21.02.2017 wurde entschieden, dass die Kündigung von Bausparverträgen zehn Jahr nach Zuteilung zulässig ist. Bis zu einer endgültigen Einschätzung, wie nun im Hinblick auf diese Rechtsprechung weiter vorzugehen ist, bleibt die Urteilsbegründung zunächst abzuwarten.

 

 

©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann