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Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Rechtliche Probleme können sich im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag ergeben. Versicherer benutzen allgemeine Versicherungsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind. Diese Bedingungen unterliegen der sog. Inhaltskontrolle, d.h. sie müssen klar und verständlich sein; überraschende Klauseln müssen drucktechnisch deutlich erkennbar sein. Häufig erfüllen Bedingungen diese Anforderungen jedoch nicht! Seit einigen Jahren bestehen zudem weitgehende Beratungs- und Aufklärungspflichten für den Versicherer. Diese Pflichten sollen helfen, den Verbraucherschutz zu stärken. Verpflichtend ist auch die Dokumentation eines solchen Beratungsgesprächs. Diese Dokumentationspflicht soll zugunsten des Versicherungsnehmers im Streitfall dessen Beweisführung erleichtern. Im Übrigen ergeben sich versicherungsrechtliche Konflikte insbesondere im Leistungsfall, beispielsweise, wenn sich der Versicherer weigert, die Leistung zu erbringen, etwa bei einem vermeintlich nicht versicherten Risiko. Hier ist der Rat eines versierten Anwalts unbedingt erforderlich. Gerade die Versicherungswirtschaft verfügt über ein Heer gut ausgebildeter Juristen und Rechtsanwälte. Dem gilt es auf Seiten des Verbrauchers mit Sachverstand und Engagement entgegen zu wirken. Meine Erfahrungen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts sind vielfältig und stellen dieses Gleichgewicht der Kräfte her.

©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann