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AG Bremen stellt OWi-Verfahren wegen Verjährung ein!
03. Mai. 2018
von Rechtsanwalt Harald Weymann

AG Bremen stellt OWi-Verfahren wegen Verjährung ein!

Das Amtsgericht Bremen hat ein OWi-Verfahren gegen einen Mandanten mit Beschluss vom 15.12.2017 wegen Verfolgungsverjährung auf meinen Antrag hin eingestellt (Az.: 83 OWi 640 Js 61001/17 (496/17)). Die Bußgeldstelle hat den Vorgang nur 5 Tage vor Verjährungseintritt über die Staatsanwaltschaft Bremen dem Amtsgericht Bremen zustellen lassen. Als die Akte beim Gericht einging, war die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt. Allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den Verjährungseintritt "übersehen". Der "Weser-Kurier" hatte im vergangenen Jahr bereits darüber berichtet, dass zahlreiche Bußgeldverfahren wegen personeller Unterbesetzung der Bremer Bußgeldstelle unbearbeitet blieben und aus diesem Grund die Verfolgungsverjährung eingetreten sei.

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