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Verfassungswidrige Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern
18. Jan. 2020
von Rechtsanwalt Harald Weymann

Verfassungswidrige Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern

Gegen eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Es geht in dieser Sache um die verfassungswidrige Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern, hier um eine Neuberechnung von Rentenansprüchen unter Berücksichtigung der Steuerklasse III/O für Verheiratete, die nach einem entsprechenden Antrag eine höhere Zusatzrente erhielten, statt der Steuerklasse I/O für Unverheiratete ab dem Zeitpunkt der Verpartnerung im Jahr 2001. Endlich, nach mehr als 5 Jahren, wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11.12.2019, 1 BvR 3087/14, veröffentlicht am 20.12.2019, der Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Mein Mandant erhält jetzt auch ohne Antrag ebenfalls eine höhere Zusatzversorgung schon ab dem Zeitpunkt der Verpartnerung. Ein wirklich großer Erfolg für meinen Mandanten und mich.

Die Verfassungsbeschwerde war bereits im November 2015 dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Justizministerium Baden-Württemberg sowie der Beklagten mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet worden (siehe folgende Mitteilung der Berichterstatterin Prof. Dr. Dr. h.c. Baer der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2015).

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