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Familienrecht

Familienrecht

Die Belastungen für die Ehepartner im Falle einer Ehescheidung sind komplex und vielfältig. Vor allem aber gerät das Weltbild der betroffenen Kinder vollkommen aus den Fugen. Sie sind angesichts häufiger Streitigkeiten, oft aus geringem Anlass, hilflos. Sie wollen natürlich, dass sich Mama und Papa vertragen. Wenn eine Versöhnung und ein gemeinsames Familienleben aber nicht mehr möglich sind, sollte ein ganz besonderes Interesse darin bestehen, Konflikte schon im Interesse des Kindeswohles zu vermeiden und nicht unnötig schmutzige Wäsche zu waschen und zusätzliches Öl ins Feuer zu gießen. Eine einvernehmliche und versöhnliche Ehescheidung, bei der alle Beteiligten das "Gesicht" wahren können, ist mein vorrangiges Bestreben in Familienangelegenheiten. Die Erfahrung lehrt leider, dass nicht alle auf das Familienrecht spezialisierten Anwälte diese Einsicht haben.

Zu den umfangreichen Aufgaben zählen im Einzelnen wie folgt:

Ehe- und Scheidungsrecht

Scheidung vor einjähriger Trennung, einvernehmliche und streitige Ehescheidung, Zugewinnausgleich

Sorgerecht

Personen-, Vermögens- und Gesundheitssorge, alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Abänderungen von Sorgerechtsvereinbarungen oder -entscheidungen sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht

Umgangsrecht

Umgangsrecht und Umgangspflicht (Vater / Mutter), Kindeswille, Brief- und Telefonkontakte, Umgangsrecht der Großeltern oder früheren Lebenspartner

Unterhaltsrecht

Unterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Scheidung, Unterhalt für nicht verheiratete Kindesmutter, Elternunterhaltsansprüche gegenüber Kindern, Abänderung von Unterhaltstiteln

Vermögensrecht

Vertretung und Beratung bei Vermögensauseinandersetzungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung; Hausratsteilung; Regelung der Verwaltung, Klärung der Nutzung und Auseinandersetzung bei Miteigentum (die "Scheidungsimmobilie"), Ausgleichsansprüche, Rückgewähr von ehebedingten Zuwendungen und Schenkungen, auch bei Schwiegerelternzuwendungen, Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten, Bank- und Bausparguthaben, Freistellungsansprüche, gemeinsame Darlehen

Weitere Schwerpunkte

Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption, Versorgungsausgleich, Rentenanwartschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften

©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann