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Mietrecht

Das Mietverhältnis kann während der Laufzeit erheblichen Belastungen ausgesetzt sein. Grund für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind häufig Miet- und Nebenkostenerhöhungen, Zahlungsrückstände, übermäßige Nutzung der Mietsache, Schäden in der Wohnung und die Tierhaltung. Regelmäßig sorgt auch die jährliche Nebenkostenabrechnung für Streit. Ist die Mietsache mangelhaft, wird der Mieter von seinem Mietminderungsrecht Gebrauch machen und die Miete je nach Gewichtung des Mangels mindern. Allerdings muss er hierbei vorsichtig agieren und sollte sich vorab anwaltlich beraten lassen. Eine ungerechtfertigte und zu hohe Mietminderung könnte den Vermieter zu einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes berechtigen. Bei allen Problemen gilt es stets zu vermeiden, dass ein Mieter nach einem verlorenen Prozess und nach einer Zwangsräumung obdachlos wird. Bei rechtzeitiger Einschaltung eines Rechtsanwalts lassen sich häufig schwerwiegende Nachteile vermeiden.

Eine interessante und beachtenswerte Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 18. November 2015 getroffen. Unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung wurde entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben wurde und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist. Die Mieterhöhung darf auch bei einer Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze erhöht werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14). 

Sollte Ihnen mein Angebot zusagen, würde ich mich über eine Kontaktaufnahme freuen!

©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann