Steller Str. 9, 27239 Twistringen

Privates Baurecht

Privates Baurecht

Droht ein Rechtsstreit zwischen privaten Baubeteiligten, also zwischen dem Auftraggeber eines Bauwerks und den Ausführenden, wie dem Architekten oder den Unternehmern der Gewerke, dann ist oft die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts unabdingbar.

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des privaten Baurechts, wie:

  • Fundierte Rechtsberatung im Baurecht
  • Bau begleitende Beratung
  • Werkvertragsgestaltung und
  • Vertretung vor Gericht und außergerichtliche Vereinbarungen
©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann