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Ratgeber

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Das sollten Sie über Anwaltskosten wissen!

Bei Anwaltskosten lohnt sich kein Preisvergleich: Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Erst oberhalb der Mindestgebühren wird vom Gesetzgeber akzeptiert, dass Mandant und Rechtsanwalt eine höhere Bezahlung vereinbaren, zum Beispiel nach Zeitaufwand.

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie müssen zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung sowie für die gerichtliche Vertretung unterscheiden.

Mit meinem Angebot einer kostenlosen Erstberatung haben Sie die Gelegenheit, mir Ihr Problem zu schildern und bereits eine schnelle Antwort zu erhalten. Sollte sich weiterer Gesprächs- oder Handlungsbedarf ergeben, werde ich Ihnen gerne nähere Auskunft zu den zu erwartenden Kosten geben. Fragen Sie mich einfach, was in finanzieller Hinsicht auf Sie zu kommt!

Vermieterbescheinigung wird wieder Pflicht

Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Bei Verstößen droht Bußgeld
Wer die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Vermieter kann Auskunft von der Meldebehörde verlangen
Neu ist auch ein Auskunftsanspruch des Vermieters: Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.

Gesetz gilt ab November 2015
Die neue Pflicht, Vermieterbescheinigungen auszustellen, gilt ab dem 1.11.2015. Ursprünglich sah das Gesetz ein Inkrafttreten bereits zum 1.5.2015 vor. Im November 2014 wurde dieser Zeitpunkt um ein halbes Jahr verschoben

Arzthaftungsrecht

Ich bearbeite seit Jahren Mandate wegen ärztlicher Behandlungsfehler und vertrete Sie überregional vor den zuständigen Gerichten und Schlichtungsstellen.

Meine Leistungen in diesem Bereich sind:

  • Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen
  • Vertretung in Verfahren vor den Schlichtungsstellen für Arzthaftungssachen
  • Anforderung von Krankenunterlagen
  • Korrespondenz mit den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und den beteiligten Haftpflichtversicherern
  • Berechnung, Bezifferung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Vergleichswege und vor Gericht
  • Erstattung von Strafanzeigen
Girokonto für Jedermann!

Ab Sonntag, den 19. Juni 2016, hat jeder Bürger endlich ein Recht auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die alle Geldhäuser verpflichtet, auf Wunsch ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Das Gesetz zwingt die Banken auch, ihre Kontogebühren klipp und klar zu veröffentlichen, sodass Verbraucher ohne besondere Vorkenntnisse die verschiedenen Angebote problemlos vergleichen können. Die Umsetzung der Richtlinie führt dazu, dass endlich auch ca. 670 000 Menschen ein Recht auf ein Girokonto erhalten, die bislang keine Chance auf ein eigenes Konto hatten und vom bargeldlosen Zahlungsverkehr daher ausgeschlossen waren.

Benötigen Sie ein gutes Hörgerät?

Ja! Haben Sie kein Geld für hochwertiges und teures Hörgerät? Ja! Dann sind Sie bei mir richtig!

Lassen Sie sich nichts von Ihrem Hörgeräteakustiker vormachen, wenn dieser die Anpassung eines gebrauchten Gerätes wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) verweigert! Diese Auskunft ist unzutreffend! Grundsätzlich kann und darf ein ordnungsgemäß gereinigtes Gerät, bei dem es sich nicht um eine Spezialanfertigung handelt, von jedem Dritten - nach Rücksprache mit der Krankenversicherung - weiter genutzt werden.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht!

Das Leben hält manchmal unbliebsame Überraschungen für einen bereit. Die glücklichen und unbeschwerten Stunden können sich im Bruchteil einer Sekunde dramatisch verändern. Gerade war man noch gesund und munter, kann schon im nächsten Moment ein Unglücksfall eintreten. Vor gesundheitlichen Gefahren oder auch vor Unfällen ist niemand gefeit! Plötzlich kann man sich seiner Umgebung und seinen Mitmenschen nicht mehr mitteilen. Man ist vollkommen hilflos und auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Jetzt stellen sich fundamentale Fragen:

Wie möchte ich behandelt werden? Sollen auf jeden Fall alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden? Möchte ich künstlich ernährt werden? Möchte ich Infusionen erhalten oder soll mein Durst auf natürliche Weise gestillt werden? Wem sollen die Ärzte Auskunft erteilen? Wer entscheidet über Operationen? Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Das sind konkrete Fragen, die in einer Patientenverfügung geregelt werden!

Oder aber: Wer verwaltet mein Vermögen? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer regelt meine persönlichen Angelegenheiten? Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss? Wo möchte ich leben? Wer bezahlt die Kosten? Diese Fragen werden mit einer Versorgevollmacht geregelt!

Für diesen Fall, der Jung und Alt sowie Gesunde und Kranke gleichermaßen betrifft, gilt es, rechtzeitig durch Errichtung einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht Vorkehrungen zu treffen.

Im Internet kursiert eine schier unerschöpfliche, aber auch unübersichtliche Vielzahl von Broschüren und Mustervorschlägen. Jeder Fall unterscheidet sich jedoch vom Anderen. Das Ankreuzen von Kästchen und Abhaken von Feldern in Musterentwürfen ist nicht empfehlenswert! Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis in zwei wegweisenden Entscheidungen aus den Jahren 2016 und 2017 eine Absage erteilt. Die individuelle Beratung ist auch nach meiner langjährigen Erfahrung unerlässlich. Allein der medizinische Fortschritt ist rasant. Was vor ein paar Jahren noch unbehandelbar war, ist heute - zumindest technisch - möglich. Ob allerdings die Verlängerung des Lebens, gerade durch den technischen Fortschritt, immer auch zu einer Verbesserung der Lebensqualität führt, ist häufig fraglich. Auch zu berücksichtigen sind religiöse Motive was den Umfang lebenserhaltender Maßnahmen anbelangt. Bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht gilt es, einen unbedingt verlässlichen und vertrauenswürdigen Vollmachtnehmer zu finden. Eine solche Vollmacht sollte niemals in die falschen Hände gelangen; sie lädt förmlich zum Missbrauch ein! Ich nehme meine Aufgabe sehr ernst. Neben einer ausführlichen Abklärung der medizinischen Fragen, natürlich unter Einbeziehung des Hausarztes, der Klärung der persönlichen und familiären Verhältnisse, geht es um den zu regelnden Bedarf. Manchmal reicht es bereits auch aus, lediglich eine Betreuungsperson auszuwählen, damit kein Betreuer vom Gericht bestimmt wird.

Nehmen Sie daher Kontakt mit mir auf! Zusammen werden wir eine ganz speziell auf Ihren Fall zugeschnittene Lösung finden, die in Einklang mit der Rechtsordnung steht!

©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann