Das Amtsgericht Bremen hat ein OWi-Verfahren gegen einen Mandanten mit Beschluss vom 15.12.2017 wegen Verfolgungsverjährung auf meinen Antrag hin eingestellt. Die Bußgeldstelle hat den Vorgang nur 5 Tage vor Verjährungseintritt über die Staatsanwaltschaft Bremen dem Amtsgericht Bremen zustellen lassen. Als die Akte beim Gericht einging, war die Ordnungswidrigkeit verjährt. Allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den Verjährungseintritt "übersehen".
Gegen eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.