Steller Str. 9, 27239 Twistringen

Links

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII%20ZR%20216/14

Auf dieser Seite ist mein Aufsatz in der ZAP 3/2016 vom 04.02.2016 mit dem Thema: "Werkvertragsrecht unter Berücksichtigung der Schwarzarbeitsproblematik" zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2015, BGH VII ZR 216/14 (Schwarzarbeit III), unter dem Gliederungspunkt "Besprechungen" verlinkt.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=10.04.2014&Aktenzeichen=VII%20ZR%20241/13

Auf dieser Seite ist der o.g. Aufsatz ebenfalls unter dem Punkt Besprechungen zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2014, BGH VII ZR 241/13 (Schwarzarbeit II) verlinkt.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=2013-08-01&Aktenzeichen=VII%20ZR%206%2F13

Die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schwarzarbeitsproblematik nahm ihren Anfang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.08.2013, BGH VII ZR 6/13 (Schwarzarbeit I). Mit dieser wegweisenden Entscheidung, die ebenfalls in meinem Aufsatz zitiert wird, leitete der BGH nach einem Vierteljahrhundert eine Kehrtwende von der bisherigen Rechtsprechung ein.

Die noch beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde zur möglichen verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften durch die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) im Bereich der Zusatzversorgung ist unter dem nachfolgenden Link zu finden:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvR%203087/14

©2016 Rechtsanwalt Harald Weymann