Steller Str. 9, 27239 Twistringen

Freispruch wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes!
von Rechtsanwalt Harald Weymann
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Am 20.09.2022 wurde meine Mandantin vom Amtsgericht Osnabrück vom Vorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Mit dem Freispruch, der seit dem 29.09.2022 rechtskräftig ist, entfallen neben einer Geldbuße von 200 € und der Eintragung eines Punktes in das Fahrerlaubnisregister vor allem das angeordnete Fahrverbot von 1 Monat!  Es bestätigte sich wieder einmal, dass es mit dem Erinnerungsvermögen von Polizeibeamten häufig nicht weit her ist.

Ausgangspunkt für die Verhandlung war der Vorwurf, dass meine Mandantin angeblich eine Ampel passiert haben soll, als diese bereits länger als eine Sekunde Rotlicht zeigte. Es handelte sich dabei um eine rein zufällige Beobachtung aus einem nachfolgenden Polizeifahrzeug. Erste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gemachten Vorwurfes kamen bereits anlässlich einer Akteneinsicht auf, da die Ordnungswidrigkeitenanzeige offensichtlich hastig und nachlässig ausgefüllt worden war, was darin Ausdruck fand, dass im Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen aufgeführt wurde. Dieser zunächst gewonnene Eindruck bestätigte sich sodann anschaulich vor Gericht. Die vom aufnehmeneden Beamten als weitere Zeugin benannte Kollegin konnte sich an gar nichts erinnern.....Der aufnehmende Kollege selbst versuchte irgendwie, sich die damaligen Umstände und Geschehnisse wieder in Erinnerung zu bringen, was ebenso - u.a. mangels von ihm gefertigter Aufzeichnungen - misslang.

Die zunständige Bußgeldrichterin entschied daher denknotwendig und konsequenterweise nach entsprechendem Antrag der Verteidigung auf Freispruch auf Kosten der Staatskasse.

Es hat sich wieder einmal bewiesen, dass man durchaus erfolgreich gegen Bußgeldbescheide und ein drohendes Fahrverbot vorgehen kann.

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Rentner aus Twistringen von EWE-Tel verklagt
von Rechtsanwalt Harald Weymann
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Uwe Bock aus Twistringen hatte ein unschönes Erlebnis mit EWE-Tel, das am Ende sogar dafür sorgte, dass man sich vor Gericht wiedertraf.

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Verfassungswidrige Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern
von Rechtsanwalt Harald Weymann
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Gegen eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

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AG Bremen stellt OWi-Verfahren wegen Verjährung ein!
von Rechtsanwalt Harald Weymann
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Das Amtsgericht Bremen hat ein OWi-Verfahren gegen einen Mandanten mit Beschluss vom 15.12.2017 wegen Verfolgungsverjährung auf meinen Antrag hin eingestellt (Az.: 83 OWi 640 Js 61001/17 (496/17)).

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Einigung in Arzthaftungssache gegen St. Marienhospital Vechta vor dem OLG Oldenburg
von Rechtsanwalt Harald Weymann
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Unter meiner Mitwirkung haben sich die Parteien am 11. April 2018 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg doch noch auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von 1.500,00 € geeinigt.

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Neue BGH-Rechtsprechung zur Schwarzarbeit
von Rechtsanwalt Harald Weymann
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Der nachfolgende Aufsatz - erschienen am 04.02.2016 in ZAP (Zeitschrift für die Anwaltspraxis) 3/2016 - wurde mit freundlicher Genehmigung des ZAP-Verlages zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

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