Gegen eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Das Amtsgericht Bremen hat ein OWi-Verfahren gegen einen Mandanten mit Beschluss vom 15.12.2017 wegen Verfolgungsverjährung auf meinen Antrag hin eingestellt (Az.: 83 OWi 640 Js 61001/17 (496/17)).
Unter meiner Mitwirkung haben sich die Parteien am 11. April 2018 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg doch noch auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von 1.500,00 € geeinigt.
Der nachfolgende Aufsatz - erschienen am 04.02.2016 in ZAP (Zeitschrift für die Anwaltspraxis) 3/2016 - wurde mit freundlicher Genehmigung des ZAP-Verlages zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.