Das Amtsgericht Bremen hat ein OWi-Verfahren gegen einen Mandanten mit Beschluss vom 15.12.2017 wegen Verfolgungsverjährung auf meinen Antrag hin eingestellt (Az.: 83 OWi 640 Js 61001/17 (496/17)). Die Bußgeldstelle hat den Vorgang nur 5 Tage vor Verjährungseintritt über die Staatsanwaltschaft Bremen dem Amtsgericht Bremen zustellen lassen. Als die Akte beim Gericht einging, war die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt. Allerdings hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den Verjährungseintritt "übersehen". Der "Weser-Kurier" hatte im vergangenen Jahr bereits darüber berichtet, dass zahlreiche Bußgeldverfahren wegen personeller Unterbesetzung der Bremer Bußgeldstelle unbearbeitet blieben und aus diesem Grund die Verfolgungsverjährung eingetreten sei.
Unter meiner Mitwirkung haben sich die Parteien am 11. April 2018 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg doch noch auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von 1.500,00 € geeinigt. Grund für das Verfahren war die verzögerte Operation einer akuten Blinddarmentzündung. Die dringend erforderliche Operation im St. Marienhospital Vechta erfolgte erst mit 12-stündiger Verspätung. Während der zermürbenden und unendlich scheinenden Wartezeit wurde der Mandant auf der Station zudem nicht behandelt; er erhielt keine Schmerztherapie. Der Vorsitzende des OLG Senats sprach sogar vom " Vergessenen Patienten!"